Die Stadt Zürich will sämtliche gebäudetechnischen Grundinstallationen stadteigener Gebäude bezüglich ihrer elektromagnetischen Immissionen nach einheitlichen Vorgaben behandeln, um für alle Nutzer gleiche Bedingungen zu schaffen. Aus diesem Grund wurde die "Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung, PR-NIS" erschaffen.
Die Nutzenden und Betreibenden erhalten ein elektromagnetisch immisionsarmes Innenraumklima in Räumen, wo sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. Für Personen, welche möglicherweise als besonders empfindlich eingestuft sind (z.B. Kinder und pflegebedürftige Personen), wird ein erhöhter Schutz vor nichtionisierender Strahlung angestrebt. Die PR-NIS macht keine Vorgaben zur Strahlungsbegrenzung von mobilen Geräten (PC, Drucker, mobile Telefone).
Der NIS-Zonenplan ist ein Bestandteil der Projektdokumentation. Er ist pro Projektphase zu erstellen, bei Projektänderungen anzupassen und beinhaltet u.a. folgendes:
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Abschirmung Elektro-Steigzone PR-NISBeispiel
Steigzone gemäss PR-NIS geschirmt. NZA, <04µT / 400nT.
Die Elektrosteigzonen in einem Pflegezentrum befinden sich in der Nähe von Räumen mit empfindlicher Nutzung; gemäss PR-NIS, die Nutzungszone A (NZA). Die NZA definiert als Grenzwert 0.4µT / 400nT. Gemäss Simulation mit einem Strom von 3 x 25A beträgt die Feldstärke im ungeschirmten Zustand in den angrenzenden NZA Bereichen >0.4µT / 400nT.